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Strengere Regeln für Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts erforderlich

ABQnews| Deutschland / Karlsruhe | Für die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) müssen künftig strengere Vorgaben gelten. Das Bundesverfassungsgericht kippte am Dienstag die derzeit bestehenden Regelungen im BND-Gesetz zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstoßen. Bis Ende 2021 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Die Karlsruher Richter stellten zudem erstmals klar, dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind. (Az. 1 BvR 2835/17)

Gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz hatten mehrere ausländische Journalisten geklagt, die im Ausland über Menschenrechtsverletzungen oder autoritär regierte Staaten berichten. Beteiligt waren an der Klage auch die Organisation Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Ihre Verfassungsbeschwerden führten zu der grundsätzlichen Klarstellung des höchsten deutschen Gerichts, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nicht auf Deutschland beschränkt sei. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit erstrecke sich auch auf Ausländer im Ausland.

“In einer solchen Wirkung der Grundrechte auch im Ausland liegt kein Übergriff in fremde Rechtsordnungen, weil es nur um die Frage der grundrechtlichen Bindung der deutschen Staatsgewalt, nicht um diejenige einer ausländischen Staatsgewalt geht”, sagte der Senatsvorsitzende Stephan Harbarth.

Die Verfassungsrichter mahnten für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Telekommunikationsüberwachung unter anderem besondere Schutzvorkehrungen etwa für Journalisten oder Rechtsanwälte an. Sie forderten zudem Begrenzungen und Vorgaben für die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten. Zudem muss dem Urteil zufolge eine unabhängige Kontrolle sichergestellt sein. Die Ausgestaltung der Auslandsüberwachung sei “in verhältnismäßiger Weise zu begrenzen”, sagte Harbarth.

Das Verfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber bis Ende 2021 Zeit, um das BND-Gesetz entsprechend neu zu gestalten. Die derzeitigen Regelungen gelten bis dahin weiter. Grundsätzlich haben die Verfassungsrichter auch keine Einwände gegen eine Überwachung im Ausland. Die strategische Kommunikationsüberwachung im Ausland durch den BND könne verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, sagte Harbarth. Dies beruhe auf dem “überragenden öffentlichen Interesse an einer wirksamen Auslandsaufklärung im Interesse der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland”.

Die Kläger zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung. Das Urteil sei ein “Meilenstein für den Schutz von Journalisten im digitalen Zeitalter”, sagte der Geschäftsführer der Organisation Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr. Die Entscheidung bedeute auch international ein wichtiges Signal. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Ulf Buermeyer, sprach von einem “sehr guten Tag für die Grundrechte”. Das Verfassungsgericht habe neue Standards für den Grundrechtsschutz gesetzt. Er könne keine rechtsfreien Räume geben, auch nicht für Geheimdienste.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International lobte die Entscheidung vor allem mit Blick auf den Grundrechtsschutz im Ausland. Es sei wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht klar gestellt habe, die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte sei nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt, erklärte Generalsekretär Markus Beeko.

Die Politik steht nun unter Druck, in den kommenden Monaten das BND-Gesetz zu überarbeiten. Erschwert wird dies dadurch, dass voraussichtlich im Herbst kommenden Jahres die Bundestagswahl ansteht. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Armin Schuster (CDU), erinnerte vor diesem Hintergrund allerdings an die klaren Vorgaben des Verfassungsgerichts: Es bleibe “wenig Raum für politische Diskussion”. Er gehe davon aus, dass eine Neufassung bis zum Frühjahr 2021 zu schaffen sei.

Quelle:AFP

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