Migration: EU-Parlament legt bei Asylanträgen Kehrtwende hin
ABQnews | EU / Brüssel | Nach jahrelangem Hin und Her hat das EU-Parlament in der Migrationsdebatte nun doch nachgegeben. Asylanträge sollen weiterhin im Erstankunftsland abgewickelt werden. Das Parlament hatte sich zuvor gegen eine solche Regelung ausgesprochen.
Laut einem internen Dokument des zuständigen Ausschusses im EU-Parlament müssen Asylanträge in dem Mitgliedsstaat „der ersten Einreise oder dem Mitgliedstaat, in dem sich der Drittstaatsangehörige oder Staatenlose rechtmäßig aufhält, gestellt und registriert werden,“ heißt es in dem Dokument.
Für Personen, die irregulär auf dem Land-, See- oder Luftweg in einen EU-Mitgliedstaat einreisen, wird außerdem festgelegt, dass „der erste Mitgliedstaat, in den die Person eingereist ist, für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist“.
Damit werden die bisherigen Regelungen des sogenannten Dublin-Systems auch weiterhin beibehalten.
Ende März soll über den Vorschlag formal im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten abgestimmt werden. Danach muss der Vorschlag noch im Plenum abgesegnet werden.
Das Parlament rückt damit von seiner früheren Position ab. Noch in der letzten Legislaturperiode hatte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für eine Reform des bisherigen Dublin-Systems gestimmt. Aufgrund der fehlenden Einigung zwischen den EU-Institutionen wurde die Reform jedoch nie in Kraft gesetzt.
Ein Bekenntnis zum Dublin-System kam auch von der derzeitigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten zur Migration am Montag (20. März) eine strikte Anwendung des so genannten „Dublin-Fahrplans“ forderte.
– Solidarität –
Der Solidaritätsmechanismus für die Umsiedlung von Asylbewerbern, der in dem Dokument skizziert wird, bleibt indessen ein freiwilliger Mechanismus, bei dem die Mitgliedstaaten beschließen können, auf EU-Ebene koordinierte „beitragende Mitgliedstaaten“ zu werden.
Dem Dokument zufolge müssen sich Asylbewerber, die umgesiedelt werden können, im Verfahren zur Beantragung von internationalem Schutz befinden oder kürzlich Schutz erhalten haben.
Der so genannte „begünstigte Mitgliedstaat“, in dem mehr Menschen ankommen als in anderen, kann „in enger Zusammenarbeit mit dem EU-Koordinator für Neuansiedlungen, dem beitragenden Mitgliedstaat und der Asylagentur Personen identifizieren, die umgesiedelt werden könnten“, heißt es in dem Text.
Nach dem Entwurf der Abgeordneten wäre der Umsiedlungsmechanismus unter den „beitragenden Mitgliedstaaten“ nur dann „verpflichtend“, wenn „sich ein Mitgliedstaat in einer Krisensituation befindet“, und daher können sowohl Antragsteller als auch Personen, die kürzlich internationalen Schutz erhalten haben, umgesiedelt werden.
Das Dokument definiert eine „Krisensituation“ auch als eine „außergewöhnliche Situation“, in der die Ankünfte ein bestimmtes „Ausmaß“ oder eine „Auswirkung“ erreichen, so dass die Kapazitäten des Mitgliedstaates nicht mehr ausreichen.
Dem Text zufolge wäre die Europäische Kommission dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob eine Situation in einem Mitgliedstaat als Krisensituation definiert werden kann.
Die EU-Gesetzgeber versprachen, den Pakt zu Migration und Asyl bis Februar 2024 als Teil eines im letzten September vereinbarten gemeinsamen Fahrplans“ zur Migration abzuschließen. Die EU-Innenminister haben angedeutet, dass sie ihre eigene Verhandlungsposition in den kommenden Wochen fertigstellen werden.
Quelle:euractiv.de/[Bearbeitet von Benjamin Fox] übersetzt von Silvia Cocca.
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