Gericht entscheidet gegen Assange-Auslieferung – Suizidgefahr
ABQnews| Großbritannien / USA / Schweden | WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf nach dem Urteil eines britischen Gerichts nicht an die USA ausgeliefert werden.
Grund seien Befürchtungen, dass Assange Suizid begehen könnte, erklärte Richterin Vanessa Baraitser am Montag. In fast vollständiger Isolation eines US-Hochsicherheitsgefängnisses drohe Assanges psychische Gesundheit so zu leiden, dass er sich womöglich das Leben nehmen würde. Eine Einschränkung der Meinungs- oder Pressefreihit sah die Richterin in Assanges Fall dagegen nicht. Der 49-Jährige, der mit Mundschutz erschienen war, ließ bei der Urteilsverkündung kaum Emotionen erkennen. Sein Fall ist noch nicht endgültig entschieden: Das US-Justizministerium erklärte, weiter eine Auslieferung Assanges anzustreben.
“Der allgemeine Eindruck ist der eines niedergeschlagenen und manchmal verzweifelten Mannes, der ernsthaft um seine Zukunft bangt”, erklärte die Richterin. Assange, bei dem Autismus und Asperger-Syndrom diagnostiziert worden seien, habe wiederholt unter schweren Depressionen gelitten und gegenüber Medizinern Selbstmordgedanken geäußert.
Bei einer Verurteilung in den USA würden Assange laut seiner Anwälte Jahrzehnte Haft drohen. Die USA werfen ihm unter anderem Verstoß gegen ein Spionagegesetz vor. Assange hatte über seine Enthüllungsplattform WikiLeaks Hunderttausende geheime US-Berichte und Diplomatendepeschen veröffentlicht, die er von sogenannten Whistleblowern bekam. US-Ermittlern und westlichen Sicherheitskreisen gilt der gebürtige Australier damit als Staatsfeind.
Nach Auffassung seiner Anhänger ist er dagegen ein Held, der Machtmissbrauch sowie Fehlverhalten der USA in den Kriegen in Afghanistan und dem Irak aufgedeckt habe. Die seit Jahren laufende Strafverfolgung haben Assanges Anwälte vor Gericht als Angriff auf die Rede- und Pressefreiheit gebrandmarkt. Seine Verteidiger hatten zudem von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen.
RICHTERIN: ÜBER INVESTIGATIVEN JOURNALISMUS HINAUSGEGANGEN
Doch dieser Argumentation folgte die Richterin nicht: Es gebe keine hinreichenden Beweise dafür, dass die Ermittler von US-Präsident Donald Trumps Regierung unter Druck gesetzt worden seien und dass Assange in den USA ein faires Verfahren verwehrt werden würde. Baraitser betonte zudem, Assange sei über das hinausgegangen, was als investigativer Journalismus gelte.
Das US-Justizministerium begrüßte diese Einschätzungen, zeigte sich aber über die Ablehnung des Auslieferungsantrags “extrem enttäuscht”. Laut Assanges Anwälten haben die USA signalisiert, in Berufung gehen zu wollen. Der Fall könnte bis vor den Obersten Gerichtshof in Großbritannien gehen.
WikiLeaks hatte 2010 ein US-Militärvideo veröffentlicht, das einen Angriff von Kampfhubschraubern auf die irakische Hauptstadt Bagdad 2007 zeigt. Dabei wurden Dutzende Menschen getötet, darunter zwei Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters. Bald danach startete WikiLeaks die Veröffentlichung Tausender Geheimdokumente mit Agentennamen, wodurch laut den US-Behörden mehr als 100 Personen gefährdet worden seien.
Das juristische Gezerre um Assange begann damit, dass Schweden in Großbritannien ein Auslieferungsgesuch wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen Assange stellte. Um einer Auslieferung zu entgehen, hatte er sich 2012 in die Botschaft Ecuadors geflüchtet und dort sieben Jahre gelebt, bevor ihm 2019 das Asyl entzogen wurde. Das schwedische Verfahren wurde zwar eingestellt. In Großbritannien wurde Assange aber vorgeworfen, gegen Kautionsauflagen verstoßen zu haben. Er wurde festgenommen und kam in ein Londoner Hochsicherheitsgefängnis. Im Juni 2020 beantragte das US-Justizministerium seine Auslieferung.
ASSANGES PARTNERIN: LASSEN SIE UNSEREN SÖHNEN DEN VATER
Assanges Partnerin Stella Moris, die mit Assange zwei Kinder hat, begrüßte das Urteil vom Montag. Eine Auslieferung in die USA drohe aber weiter, sagte Moris vor dem Gerichtsgebäude zu Journalisten. “Ich fordere den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf, das jetzt zu beenden. Herr Präsident, reißen sie diese Gefängnismauern nieder, lassen sie unseren kleinen Söhne ihren Vater. Befreien Sie Julian, befreien sie die Presse, befreien sie uns alle.” Die Kinder kamen zur Welt, während Assange in der ecuadorianischen Botschaft lebte.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte erleichtert auf das Gerichtsurteil. “Das ist ein wichtiger Erfolg”, erklärte der Vorsitzende Frank Überall. “Zuerst natürlich für Julian Assange, aber auch für alle Journalistinnen und Journalisten, die mit brisantem Material arbeiten, an dessen Veröffentlichung Mächtige kein Interesse haben.”
Die Bundesregierung verwies auf eine frühere Stellungnahme der Menschenrechtsbeauftragten Bärbel Kofler und wollte das Urteil darüber hinaus nicht kommentieren. Kofler hatte am Mittwoch erklärt, sie verfolge das Auslieferungsverfahren gegen Assange mit Sorge. “Menschenrechtliche und humanitäre Aspekte einer möglichen Auslieferung dürfen nicht übersehen werden.”
Quelle: Reuters
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